Elster
ELSTER steht als Abkürzung für die ELektronische STeuerERklärung. Das System dient zur Steuererklärung auf elektronischem Weg, zur Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuer-Voranmeldung für Arbeitgeber. Seit 2005 sind alle Arbeitnehmer gesetzlich zur elektronischen Steuererklärung verpflichtet, sofern kein Härtefall vorliegt. ELSTER bietet die Möglichkeit der verschlüsselten Datenübertragung. Zunächst gibt der Anwender seine Steuerdaten in ein beliebiges Steuerprogramm ein. Das darin integrierte Elster-Programm prüft und verschlüsselt die Daten und leitet es an eine so genannte Clearingstellen weiter. Dabei handelt es sich um eine Einrichtung zur Koordination und Schlichtung zweier Institutionen, in diesem Fall dem Anwender und der Steuerbehörde. Innerhalb weniger Minuten kann die Clearingstelle die Daten entschlüsseln, überprüfen und an die zuständige Behörde des jeweiligen Landes weiterleiten. Die Daten werden in die gängigen Formate der jeweiligen Behörde umgewandelt und in den
Datenbänken hinterlegt, die zuständigen Finanzbeamten haben nun Zugriff darauf. Das Programm ELSTER erfreut sich sowohl bei privaten Nutzern zur Übermittlung ihrer Steuererklärung als auch bei geschäftlicher Nutzung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung etc. immer größerer Akzeptanz. Die Zahl der elektronisch übermittelte Daten steigt kontinuierlich.